Haare

Nr: RMC-751

Beschreibung

Zöpfe aus Menschenhaar. Alter und Herkunft nur teilweise bekannt.

Bei Haaren denkt nicht jede Person sofort an menschliche Überreste, aber sie gehören im weiteren Sinne dazu. Genauso wie bei Mumien oder Menschenschädel stellt sich die Frage, ob Menschen oder Teile von ihnen in eine Museumssammlung gehören. In vielen Museumssammlungen gibt es solche Überreste, in unserem Falle eben diese Haarbüschel.

Von mindestens einem Zopf wissen wir, wem er gehört hat. Bei den anderen Zöpfen und Haarbüscheln wissen wir nicht, zu wem sie gehört haben und ob diese Personen einverstanden sind, dass ihre Haare im Museum aufbewahrt werden.

Wir haben deshalb die Emmentaler:innen befragt und es wurde entschieden, dass wir nur den Zopf in der Sammlung behalten wollen, bei dem wir die Person und ihre Geschichte kennen. Sie ist mit der Bewahrung ihrer Haare in der Museumssammlung einverstanden. Die restlichen Zöpfe sollen nun mit gewissen Einschränkungen entsammelt werden.

Für die Weitergabe der Haare wurden nur Bewerbungen berücksichtigt, die eine kritische Auseinandersetzung mit der Problematik menschlicher Überreste im Museum fördern und eine entsprechende Diskussion anstossen. Ausserdem muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Personen, denen die Haare gehört haben, leider unbekannt sind.

Nachtrag im August 2024:

Die Diskussionen in den Fachkreisen, die die transparente Entsammlung des Regionalmuseums in Bezug auf ebendieses Sammlungsgut auslöste und auslösen wollte, verdeutlichten die Brisanz des Themas. Sie machten sichtbar, dass es keinen Konsens über den Umgang mit sensiblen Objekten im Museum gibt. Das transparente und partizipative Vorgehen des Regionalmuseums Chüechlihus hat gezeigt, dass eine sorgfältige Entscheidungsfindung möglich ist, wenn ein Einzelfall vertieft und unter Einbezug verschiedener Perspektiven – auch aus der Bevölkerung – diskutiert und eine Mitbestimmung ermöglicht wird.

Bei der Diskussion im Objektrat über die eingegangene Bewerbung aus dem Ausland wurde deutlich, dass dieses Sammlungsgut nicht aus dem regionalen Kontext herausgelöst werden sollte. Zudem blieb unklar, ob eine Weitergabe den komplexen ethischen Anforderungen im Umgang mit menschlichen Überresten gerecht werden könnte. In der Schlussabstimmung wurde deshalb entschieden, die Haare nicht weiterzugeben, sondern sie mit gebührendem Respekt fachgerecht und würdevoll zu entsorgen.

Masse

Gründe für die Entsammlung

  • Die Objekte sind teilweise ungenügend dokumentiert, ihre Geschichte ist nicht mehr nachvollziehbar.

Keine Bewerbung wurde berücksichtigt

Für dieses Objekt wurde keine Bewerbung berücksichtigt weil:

die zu entsammelnden Haaren mit dem gebührenden Respekt fachgerecht und würdevoll entsorgt werden.

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